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Coaching – Begleitung bei persönlichen und betrieblichen Prozessen

Ein Coaching kann in vielen Situationen passen. Es kann ein Anstoß zu Veränderungen und Handlauf in Prozessen sowohl auf persönlicher als auch auf betrieblicher Ebene sein.

Ziel ist es, Sie zu unterstützen auf Ihren ganz eigenen (Lösungs-)Weg zu kommen. Dabei kann ich Ihnen als ausgebildeter Systemischer Coach helfen.

Ist ihr Kopf z.B. voller Ideen und Sie wissen nicht, welche Sie davon wann angehen wollen? Dann kann Ihnen ein Coaching helfen Ihre Gedanken zu ordnen und Ihre Ziele herauszuarbeiten. Hierbei unterstütze ich Sie, den Ideen eine Struktur zu geben.

Liegt bei Ihnen beispielsweise ein persönlicher oder betrieblicher Konflikt vor? Lassen Sie uns gemeinsam die Blickwinkel der beteiligten Personen betrachten und Lösungen finden.

Wissen Sie z.B. nicht, ob und wie Sie die anstehenden Neuerungen in der Schweinehaltung umsetzen wollen? Ich erarbeite mit Ihnen Ihre persönlichen sowie betrieblichen Ziele, woraus sich ein Plan entwickeln lässt.

Kontakt: Dr. Veronika Drexl
Mail: vdrexl@ssbsh.de
Mobil: 0174/943 02 59

 

SSB-Jahreskalender 2024 mit allen Fristen auf einem Blick

 

Perspektivberatung 2040 – Beratungsoffensive für sauenhaltende Betriebe in Schleswig-Holstein

Die gesetzlichen und gesellschaftlichen Anforderungen an die Schweinehaltung steigen rasant an. Dabei befindet sich insbesondere die Sauenhaltung in einem starken Wandel. Um die Betriebe in diesem Entwicklungsprozess zu unterstützen und sie am Standort Schleswig-Holstein zu halten, finanziert das Land Schleswig-Holstein mit 450 000 € eine Perspektivberatung für sauenhaltende Betriebe. Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LKSH) als Beratungsträger ist dabei zusammen mit der Schweinespezialberatung Schleswig-Holstein (SSB) für die Umsetzung der Beratung verantwortlich.

Ziel der Perspektivberatung 2040, die sich ausschließlich an Sauenhalterinnen und Sauenhalter richtet, ist es, individuelle Konzepte für die Zukunftssicherung des Betriebes zu entwickeln. Im Fokus stehen dabei die gestiegenen Anforderungen an das Tierwohl und die Berücksichtigung von Umweltwirkungen.

Die Beratung ist in zwei Module gegliedert, die aufeinander aufbauend oder auch einzeln gebucht werden können. Pro Modul sind 13 Beratungsstunden inklusive Vor- und Nachbereitung durch den Berater oder die Beraterin vorgesehen.

In Modul I als Basismodul erfolgt zunächst die ganzheitliche Betrachtung des Betriebes und der Ist-Situation. Die betriebsindividuellen Gegebenheiten werden erfasst. Dazu gehören unter anderem die räumliche Lage, die betriebswirtschaftliche Situation, die Bausubstanz der Gebäude und vorhandene Genehmigungen. Auch die familiäre Situation und die Motivation des Betriebsleiters und seines potenziellen Nachfolgers, seiner Nachfolgerin sind Bestandteile dieser ersten Erfassung. So werden zusammen mit dem Betrieb seine individuellen Entwicklungschancen abgewogen. Zur Abschätzung der betrieblichen Möglichkeiten können in Modul I ebenfalls Beratungskräfte der Landesvereinigung ökologischer Landbau und sozioökonomische Berater und Beraterinnen der LKSH hinzugezogen werden.

Modul II kann aufbauend auf Modul I oder auch als einzelnes Modul gebucht werden. In diesem Modul erfolgt der Einstieg in die bauliche Beratung. Betriebsindividuelle Umbau- oder Neubaulösungen werden unter den gesteigerten Anforderungen an Tierwohl und Umweltwirkung betrachtet. Dabei werden auch die bestehenden Stallungen berücksichtigt, erste Skizzen und Lagepläne werden erstellt. Es erfolgt außerdem ein Ausblick auf die weiteren Arbeitsschritte und die Erarbeitung eines Zeitplanes für den Betrieb.

Die Perspektivberatung ist als „Anstoßberatung“ konzipiert. Es werden zusammen mit den Betrieben individuelle Konzepte für eine zukunftsfähige Ausgestaltung des eigenen Bestandes erarbeitet. Die detaillierte Bauplanung ist nicht Gegenstand der Beratungsförderung, die Module sollen aber bestmöglich auf die sich anschließende detaillierte Planungsphase vorbereiten. Das Land Schleswig-Holstein fördert beide Beratungsmodule bis Ende des Jahres 2024 zu hundert Prozent, so dass die Beratung kostenfrei für die sauenhaltenden Betriebe in Schleswig-Holstein unabhängig einer Mitgliedschaft bei der SSB angeboten werden kann.

Interessierte Betriebe können sich an Karin Müller, SSB (kmueller@ssbsh.de oder 04642 978 9972) und Dr. Sophie Diers, LKSH (sdiers@lksh.de oder 04381 9009 20) wenden.

 

Achtung: Afrikanische Schweinepest breitet sich immer weiter in Deutschland aus!

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist seit September 2020 in Deutschland angekommen. Die nachgewiesenen Fälle bei Wildschweinen werden ständig mehr. Da es aktuell keinen Impfschutz zur Afrikanischen Schweinepest gibt, können nur Biosicherheitsmaßnahmen vor Einschleppung in Nutztierbestände schützen.

Mit der ASP-Risikoampel können Sie überprüfen, wie wie gut Ihre Biosicherheitsmaßnahmen sind und wie gut Ihr Tierbestand damit geschützt ist. Als Ergebnis bekommen Sie eine Risiko- und Optimierungsanalyse sowie eine To-Do-Liste.

Auch Sie können und sollten vorbeugen! Hier ein Auszug dazu aus dem Merkblatt für Landwirte, weitere Informationen finde Sie hier!

Was Sie tun sollten, wenn ASP auftritt hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in einer Empfehlung (Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen) zusammengefasst.

Was können Landwirte vorbeugend tun?

  • Speise- oder Küchenabfälle dürfen nicht an Schweine (Haus- und Wildschweine) verfüttert werden!
  • Sauberkeit und strikte Hygiene auf dem Betrieb sind einzuhalten: das sind insbesondere Zugangsbeschränkungen zu den Ställen; Trennung von reiner und unreiner Seite; betriebseigene Schutzkleidung; Desinfektionsmatten;
  • Zukauf von Tieren nur aus wenigen Betrieben mit bekanntem Gesundheitsstatus;
  • Reinigung und Desinfektion der Transportfahrzeuge und Gerätschaften;
  • Abholung toter Tiere außerhalb des Betriebsgeländes; Reinigung und Desinfektion der Lagerstätten;
  • Schädlings- und Schadnagerbekämpfung;
  • sichere Verhinderung des direkten oder indirekten Kontaktes von Hausschweinen zu Wildschweinen (z. B. wildschweinsichere Umzäunung des Betriebsgeländes und unzugängliche Lagerung von Futtermitteln und Einstreu).
  • bei Betriebszweigen im osteuropäischen Raum: kein Verbringen von Futtermitteln; kein Verbringen von Gegenständen, die Kontakt mit Schweinen/Wildschweinen gehabt haben können. 
  • Kein Mitbringen von tierischen Lebensmitteln aus den betroffenen Regionen. Das gilt insbesondere auch für Mitarbeiter des Betriebs, die sich in letzter Zeit in Osteuropa aufgehalten haben!
  • Auch Hobbyhalter von Schweinen müssen Hygieneregeln beachten!

 

Aktuelle Infos aus der Branche und der Politik finden Sie hier. Der Bundesverband Rind und Schweim (BRS) bietet Ihnen stets viele interessante Informationen zu Themen rund um die Schweinehaltung.

Bundesverband Rind und Schwein e.V.

Die SSB ist Mitglied des Bundesverbandes Rind und Schwein.